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persOrange
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Active Sourcing

1.

Gegenstand / Vertragsdurchführung

1.1.
persOrange bietet Active Sourcing-Dienstleistungen an, die darauf abzielen, potenzielle Kandidaten für offene Stellen zu identifizieren, anzusprechen und zu gewinnen.
1.1.1.
Identifikation von Kandidaten und einführende Kontaktaufnahme (Active Sourcing – BASIC)
Dies beinhaltet die Nutzung von Datenbanken, sozialen Netzwerken, professionellen Plattformen und anderen Ressourcen, um potenzielle Kandidaten zu finden, die den Anforderungen der offenen Stelle entsprechen.
1.1.1.1.
Bedarfsanalyse: Durchführung einer detaillierten Bedarfsanalyse, um die Anforderungen und Qualifikationen für die offene Stelle vollständig zu verstehen. Dies umfasst die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen, Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen sowie Soft Skills und kulturelle Passform.
1.1.1.2
Definition von Suchkriterien:
Festlegung von klaren Suchkriterien, basierend auf der Bedarfsanalyse, um potenzielle Kandidaten zu identifizieren. Dies kann eine Kombination aus Schlüsselwörtern, Berufstiteln, Branchen, Standorten und anderen relevanten Filtern umfassen.
1.1.1.3.
Recherche und Nutzung von Datenquellen: persOrange nutzt verschiedene Datenquellen, um potenzielle Kandidaten zu identifizieren. Hierzu gehören berufliche Netzwerke, berufsspezifische Jobbörsen, soziale Medien und interne Bewerberdatenbanken.
1.1.1.4.
Erste Bewertung: Nach der Identifizierung potentieller Kandidaten, führt persOrange eine erste Bewertung durch, um sicherzustellen, dass sie grundlegende Anforderungen erfüllen.
1.1.1.5.
Einführende Kontaktaufnahme: Nachdem potenzielle Kandidaten identifiziert wurden, erfolgt die erste Kontaktaufnahme durch personalisierte E-Mails, Nachrichten in Social-Media-Plattformen oder direkte Anrufe.
1.1.1.6.
Die identifizierten Kandidaten werden in einer internen Datenbank erfasst und gepflegt.
1.1.1.7.
Bewerbungsübergabe an Kunde: Eingehende Bewerbungen werden dem Kunden über das Kundenportal von persOrange zur Weiterbearbeitung zu Verfügung gestellt.
1.2.

Übernahme administrativer Aufgaben (Active Sourcing – Comfort)
Dies beinhaltet, zusätzlich zu Active Sourcing – Basic, die Übernahme administrativer Tätigkeiten durch persOrange im Recruiting Prozess (Telefonbereitschaft, Absagemanagement, Terminkoordination von Vorstellungsterminen, die Durchführung von standardisierten Telefoninterviews).

1.3.
Bewertung und Screening (Active Sourcing – Plus)
Dies beinhaltet, zusätzlich zu Active Sourcing – Comfort, die Vorselektion geeigneter Kandidaten durch persOrange, Durchführung von ausführlichen Kandidateninterviews, Durchführung von Background- Checks, Präsentation geeigneter Kandidaten beim Kunden, Unterstützung bei der Angebotsvermittlung.
1.4.
Abweichende AGB unserer Kunden gelten nur, sofern hierüber schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden. Nachträgliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden.
1.5.
Die Auftragserteilung kann nur schriftlich (per Brief oder Fax) oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen.
persOrange stellt dem Kunden Kandidaten anhand Dossiers vor. Diese Dossiers gelten als Angebot.
Angebote der persOrange sind freibleibend, sofern darin keine Bindungsfrist enthalten ist. Sobald der
Kunde persönlichen Kontakt zum Kandidaten aufnimmt, oder personifizierte
Dossiers/Bewerbungsunterlagen des Kandidaten anfordert und erhält, gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB bzw. die schriftlichen Angebotsbedingungen von persOrange als vom Kunden
akzeptiert.
2.

Haftung / Aufrechnung / Zurückhaltung / Minderung

2.1.
persOrange haftet nicht für unrichtige Angaben des Kandidaten in seinen Bewerbungsunterlagen. persOrange ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen die eingereichten Unterlagen zu prüfen. Es wird jedoch keine Garantie dafür übernommen, dass die identifizierten Kandidaten für die offenen Stellen des Kunden geeignet sind.
2.2.
Die Parteien sind zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung von Forderungen nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt sind.
3.

Preise und Laufzeiten

3.1.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Rechnungslegung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.2.
Active Sourcing – Basic: 1.750,00 EUR Kostenpauschale bei einer Laufzeit von 5 Werktagen.
3.3.
Active Sourcing Comfort: 3.500,00 EUR Kostenpauschale bei einer Laufzeit von 10 Werktagen
3.4
Active Sourcing Plus: „Pro-Kopf-Honorar“ von 25% des Bruttojahresgehaltes des jeweils unter Vertrag genommenen Kandidaten sowie 4.000,00 EUR erfolgsunabhängige Kostenpauschale, die bei erfolgreicher Vermittlung in voller Höhe auf das Honorar angerechnet wird. Das Bruttojahresgehalt setzt sich aus 12 Monatsgehältern, Urlaubs-und Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, garantiertem Jahresbonus und sonstigen vertraglich garantierten Leistungen zusammen. Abweichende Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Die Laufzeit ist auf 6 Monate befristet.
3.4.1.
Das Honorar gilt als verdient, wenn der Kandidat mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung schließt. Diese vertragliche Vereinbarung kann ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis sein, eine geringfügige Anstellung, eine freiberufliche Tätigkeit, ein Werkvertrag o.ä. Die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit ist für eine erfolgreiche Vermittlung nicht erforderlich. Gleiches gilt für eine Anstellung bei einem mit dem Kunden wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
3.4.2.
Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von zwölf Monaten, nachdem persOrange ihn erstmals dem Kunden per Dossier vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag, ein sonstiges Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis oder ein freies Mitarbeiterverhältnis mit dem Kunden bzw. einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eingeht.
3.4.3.
Der Kunden wird nach dem Zustandekommen eines Vertrages, bzw. einer Vereinbarung mit dem von persOrange vermittelten Kandidaten, dies durch Vorlage einer Kopie, aus der der Vertragsabschluss und die finanzielle Vereinbarung ersichtlich wird, belegen.
3.4.4.
Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten (fällige Honoraransprüche bleiben davon unberührt).
4.

Inkrafttreten

Der Vertrag tritt in Kraft und wird wirksam ab dem Datum der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vorkasse durch den Kunden. Der Dienstleister wird die unter Punkt 1. vereinbarten Active Sourcing- Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Vorkasse erbringen.

5.

Zahlungsbedingungen

5.1.
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse
6.
Datenschutz und Datenschutzrichtlinien
6.1.
Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragsannahme, den Personalbeschaffungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG und DSGVO) streng zu beachten. Der Kunde darf ihm überlassene oder anderweitig zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ausschließlich für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung der Personalbeschaffungsmaßnahme und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken verwenden.
6.2.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung und der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Auftrag. Auftraggeber und Auftragnehmer stellen jeweils sicher, dass personenbezogene Daten von Kandidaten gemäß DSGVO verarbeitet werden.
7.

Gegenseitige Pflichten

7.1.
Sämtliches durch die persOrange überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben werden vom Kunden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Vermittlungstätigkeit für die Besetzung der vakanten Position.
7.2.
Es ist sowohl dem Kunden als auch der persOrange untersagt, gegenseitig zur Verfügung gestellte Daten an Dritte weiterzuleiten.
7.3.
Das Recht, unabhängig von den Bemühungen der persOrange, weitere Maßnahmen der Personalgewinnung durchzuführen, bleibt dem Kunden unbenommen.
8.

Aufwandsersatz der Kandidaten

8.1.
Anfallende Reisespesen der Kandidaten bei persönlichen Vorstellungen beim Kunden werden direkt von diesem erstattet.
9.

Schlussbestimmung

9.1.
Sollte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Regelung getroffen sein, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.2.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der persOrange GmbH in Frankfurt am Main.

persOrange GmbH
Hahnstraße 68-70,
60528 Frankfurt am Main

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