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persOrangeAGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Direktvermittlung
- 1.
Gegenstand / Vertragsdurchführung
- 1.1.
- Diese AGB gelten für den Bereich der Direktvermittlung von qualifizierten Arbeitskräften durch persOrange. Abweichende AGB unserer Kunden gelten nur, sofern hierüber schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden. Nachträgliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- 1.2.
- persOrange stellt aufgrund des vom Kunden schriftlich bestätigten Anforderungsprofils nach Auftragserteilung sorgfältig ausgewählte, entsprechend qualifizierte Kandidaten vor. Die Auftragserteilung kann nur schriftlich (per Brief oder Fax) oder elektronisch (per Email) erfolgen. persOrange stellt dem Kunden Kandidaten anhand anonymisierter Dossiers vor. Diese Dossiers gelten als Angebot. Angebote der persOrange sind freibleibend, sofern darin keine Bindungsfrist enthalten ist. Sobald der Kunde persönlichen Kontakt zum Kandidaten aufnimmt, oder personifizierte Dossiers/Bewerbungsunterlagen des Kandidaten anfordert und erhält, gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB bzw. die schriftlichen Angebotsbedingungen von persOrange als vom Kunden akzeptiert.
- 2.
Haftung / Aufrechnung / Zurückhaltung / Minderung
- 2.1.
- persOrange haftet nicht für unrichtige Angaben des Kandidaten in seinen Bewerbungsunterlagen. persOrange ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen die eingereichten Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Auskünfte einzuholen, soweit dies unter Einsatz vernünftiger Mittel machbar ist.
- 2.2.
- Die Parteien sind zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung von Forderungen nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt sind.
- 3.
Honorare / Preise
- 3.1.
- Alle Honorare und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Rechnungslegung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- 3.2.
- Das Honorar beträgt 25 Prozent des mit dem vermittelten Kandidaten vereinbarte Bruttojahreseinkommen. Mindestens jedoch 5.000,00 Euro. Es setzt sich aus 12 Monatsgehältern, Urlaubs-und Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, garantiertem Jahresbonus und sonstigen vertraglich garantierten Leistungen zusammen. Abweichende Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
- 3.3.
- Das Honorar gilt als verdient, wenn der Kandidat mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung schließt. Diese vertragliche Vereinbarung kann ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis sein, eine geringfügige Anstellung, eine freiberufliche Tätigkeit, ein Werkvertrag o.ä. Die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit ist für eine erfolgreiche Vermittlung nicht erforderlich. Gleiches gilt für eine Anstellung bei einem mit dem Kunden wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
- 3.4.
- Für Überstunden, Feiertags- und Schichtarbeiten werden folgende Zuschläge abgerechnet: Überstunden 25 Prozent, Sonn- und Feiertagsarbeit 50 Prozent, ab 14.00 Uhr an Heiligabend und Silvester 100 Prozent, Nacharbeit ab 23.00 Uhr (oder Kundenbetrieb) 25 Prozent. Treffen mehrere der genannten Zuschläge zusammen, wird nur der jeweils höchste abgerechnet. Überstunden werden auf Basis der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Wochenstunden berechnet und beziehen sich auf alle Arbeitszeiten, die die vereinbarte Wochenstundenzahl übersteigen. Als Arbeitswoche gelten alle Arbeitszeiten zwischen Montag 0 Uhr und Sonntag 24 Uhr.
- 4.
Gegenseitige Pflichten
- 4.1.
- Der Kunde wird nur nach vorheriger persönlicher Absprache mit persOrange Kontakt mit dem Kandidaten aufnehmen. Sämtliches durch die persOrange überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben werden vom Kunden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Vermittlungstätigkeit für die Besetzung der vakanten Position.
- 4.2.
- Es ist sowohl dem Kunden als auch der persOrange untersagt, gegenseitig zur Verfügung gestellte Daten an Dritte weiterzuleiten.
- 4.3.
- Dem Kunden wird nach dem Zustandekommen eines Vertrages, bzw. einer Vereinbarung mit dem von persOrange vermittelten Kandidaten, dies durch Vorlage einer Kopie aus der der Vertragsabschluss und die finanzielle Vereinbarung ersichtlich wird, belegen.
- 4.4.
- Der Entleiher verpflichtet sich, persOrange unverzüglich und unaufgefordert von dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und dem Entleiher oder einem mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen zu unterrichten.
- 4.5.
- Das Recht, unabhängig von den Bemühungen der persOrange, weitere Maßnahmen der Personalgewinnung durchzuführen, bleibt dem Kunden unbenommen.
- 5.
Aufwandsersatz der Kandidaten
- 5.1.
- Anfallende Reisespesen der Kandidaten bei persönlichen Vorstellungen beim Kunden werden direkt von diesem erstattet.
- 6.
Schlussbestimmung
- 6.1.
- Sollte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Regelung getroffen sein, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- 6.1.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von persOrange.
